Häufig gestellte Fragen beim Immobilienverkauf

Wichtig: Dies ist keine Rechtsberatung! Bei Fragen, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsexperten.

Jetzt wo die Rechtsangelegenheiten geklärt wurden, können wir starten.
Was sind denn die größten Irrtümer beim Verkauf?

Der Verkäufer muss alleine die Provision zahlen.

Falsch! Provision wird nach Vereinbarung vom Käufer, Verkäufer oder beiden getragen.

 

Der Käufer kann dem Mieter sofort nach Kaufvertrag kündigen

Nein. Eine Eigenbedarfskündigung kann der neue Besitzer erst aussprechen, wenn er auch als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Nicht betroffen davon sind außerordentliche Kündigungen wegen Nichtzahlungen der Miete, Beleidigungen usw.

 

Mieter hat Vorkaufsrecht

Kommt ganz darauf an! Dies gilt nur, wenn die Wohnung nachträglich in ein Teileigentum umgewandelt wurde während der Mieter bereits darin wohnt.

 

Nach Aufteilung hat ein Mieterwechsel stattgefunden. Hat nun der neue Mieter auch ein Vorkaufsrecht und Kündigungsschutz?

Nein! Diese Rechte betreffen nur den Mieter, der zum Zeitpunkt der Aufteilung darin haust.

Doch bevor das hier in einem Roman endet, war’s das fürs Erste.
Sie haben dennoch eine Frage? Gerne beantworten wir diese.

 

Kontaktieren Sie uns telefonisch unter 0911 6697642

 

Wir freuen uns von Ihnen zu hören,

Jürgen Leppert Immobilien
Zuständig für den Großraum Nürnberg
www.leppert-immobilien.com

Der Immobilienverkauf ist bei uns als Verkäufer provisionsfrei.

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