Haus geerbt, was nun?

So gut wie jeder zweite Deutsche bekommt eine Immobilie vererbt. Wer also eine Immobilie erbt, kann sich theoretisch freuen – allerdings wird das Erbe meist von der Trauer um einen geliebten Menschen begleitet. Doch nicht nur das, es kommen auch noch eine Menge ungeklärter Fragen und bürokratischer Aufwand auf einen zu. Es gibt 4 wesentliche Fragen die Sie sich stellen sollten, wenn Sie eine Immobilie vererbt bekommen:

Ist ein Testament vorhanden?

Ist das Testament vorhanden, wird der Erbprozess um einiges vereinfacht, denn dadurch wurden schon viele wichtige Fragen bzgl. der Erbimmobilie beantwortet. Wer der Erbe ist, ob bestimmten Personen ein Wohnrecht zusteht oder sonstige Bedingungen. Das Testament ist an folgende Formen gebunden: handschriftlich mit Unterschrift oder vom Notar aufgesetzt. Das zweitere ist meist rechtssicherer, den oftmals wird die handschriftliche Fassung ohne Rechtsberatung verfasst und somit werden oftmals die verpflichteten Erbanteile vernachlässigt.

Alleinerbe oder Erbgemeinschaft?

Wenn kein Testament vorhanden ist, entscheidet das Gesetz über die Aufteilung der Immobilie. Den Personen ersten Grades wie Kinder und Enkelkinder steht in jedem Fall ein gewisser Pflichtanteil zu. Ebenfalls gibt es noch Erben zweiter und dritter Ordnung, diese werden allerdings erst berücksichtigt, wenn es keinen Erben der ersten Ordnung gibt. Meistens gibt es nach der gesetzlichen Erbfolgeregelungen jedoch mehrere Erben. Diese bilden die sog. Erbengemeinschaft. Diese Gemeinschaft wird als juristische Person gehandhabt und muss nun Entscheidungen bzgl. des Erbes gemeinsam treffen. Demnach ist es einem Erben untersagt, einfach seinen Anteil der Immobilie zu verkaufen, während ein anderer Erbe seinen Anteil behalten möchte. Hier muss ein ufhebungsvertrag aufgesetzt werden, in welchen niedergezeichnet wird, wem welcher Anteil zusteht.

Was ist mit der Erbschaftsteuer?

Ob und wie viel Steuern gezahlt werden müssen, kann man pauschal nicht sagen. Dieser Wert hängt von mehreren Faktoren ab – nämlich vom Wert der Immobilie, in welchem Verwandtschaftsverhältnis Sie zum Erblasser stehen und auch für was die Immobilie zukünftig genutzt werden soll. Der Steuerfreibetrag für das Erbe der Eltern liegt bei 400.000 €. Erben Sie allerdings von den Großeltern, liegt der Freibetrag bei 200.000 €. Doch wie wird der Wert einer Immobilie beim Finanzamt festgelegt? Das Finanzamt orientiert sich lediglich an dem örtlichen Preisspiegel. Ob irgendwelche Reparaturen durchgeführt werden müssen oder ähnliches, wird bei der Schätzung außer Acht gelassen. Demnach empfiehlt es sich, eine unabhängige Immobilienbewertung durch einen Experten, wie zum Beispiel einen Makler, durchführen zu lassen. Dadurch können einzelne Merkmale wie schlecht isolierte Fenster mit in die Bewertung einbezogen werden. Denn am Ende entscheidet der tatsächliche Immobilienwert über die Höhe der zu zahlenden Steuer. Es fällt keine Erbschaftsteuer an, wenn folgendes Szenario eintritt: Es sich bei dem Verstorbenen um einen Ehepartner oder Elternteil. Und Sie wohnen ebenfalls in dieser Immobilie oder ziehen unmittelbar in die Immobilie ein und bleiben mindestens 10 Jahre dort wohnen, somit fällt keine Erbschaftsteuer an.

Vermieten, verkaufen oder einziehen?

Die Immobilie wurde geerbt und nun steht man vor der Entscheidung – vermierten, verkaufen oder doch selbst einziehen? Diese Frage kann man pauschal leider nicht beantworten. Hier ist es empfehlenswert, sich gut mit der Situation auseinanderzusetzen und alle Szenarien mal durchzugehen. Im Idealfall holt man sich einen Immobilienexperten dazu, der die aktuelle Lage gut einschätzen kann.  

Sie haben eine Immobilie geerbt und wissen nicht, wie es weiter gehen soll? Treten Sie mit uns in Kontakt, wir beraten Sie gerne.

 
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